Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden.

Die Verordnung (Muster siehe unten) nach §44 Abs.1 Nr.1 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.

Die Verordnung muss vom Kostenträger (in der Regel von Ihrer Krankenkasse) genehmigt werden.

Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Die Verordnung: